Der “Führerschein mit 17” ist eine gute Möglichkeit Fahr-Erfahrung zu sammeln.
Für die Ausbildung zum "Führerschein mit 17" kannst du bereits mit 16 ½ Jahren anfangen. Für die Anmeldung brauchst du die üblichen Unterlagen (s. Anmeldung), sowie den Führerschein und Ausweis deiner gewünschten Begleitpersonen.
Was darfst du fahren:
Kraftfahrzeuge:
– bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
– AM, L sind eingeschlossen
Fahrzeugkombinationen:
– auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
– mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von - Zugfahrzeugen und Anhänger max. 3500 kg beträgt
Welche Voraussetzungen gelten für dich:
Mindestalter 17 Jahre
Unterlagen zum Führerscheinantrag > Link Download Antrag und was benötigt wird
Bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du nur mit Begleitperson fahren.
Welche Voraussetzungen gelten für deine Begleitperson:
Mehrere Personen können sich als Begleiter eintragen lassen
Hat die vorgesehene begleitende Person zwei Punkte, kann sie ein Fahreignungsseminar bei unserer Partnerfahrschule besuchen, um einen Punkt abzubauen, um dich dann begleiten zu dürfen.
Ausbildungsdauer
Übungsstunden
Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgegeben
Für uns gilt: So viele wie nötig, sowenig als möglich!
Sonderfahrten
5 Stunden a 45 Minuten Landstraße
4 Stunden a 45 Minuten Autobahn
3 Stunden a 45 Minuten Dämmerung- / bzw. Nachtfahrt
Bestanden!
Nach dem Bestehen der theoretischen und der praktischen Prüfung, und nach Erreichen des
17. Lebensjahres erhältst du deine Prüfbescheinigung.
Sie gilt für Deutschland und Österreich.
Die Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, danach ist sie abgelaufen. Ab dem Alter von 18 Jahren darf auch ohne Begleitung gefahren werden. Wird die Prüfungsbescheinigung während der Dreimonatsfrist nicht gegen den Kartenführerschein umgetauscht, besitzt der Jugendliche anschließend keinen gültigen Führerschein mehr. Wer dann ohne Kartenführerschein Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
Ca. 4 Wochen vor deinem 18. Geburtstag, kannst deinen „richtigen“ Führerschein beantragen.