BF 17

Begleitendes Fahren ab 17

Führerschein Klasse BF17

Der “Führerschein mit 17” ist eine gute Möglichkeit Fahr-Erfahrung zu sammeln.

Für die Ausbildung zum "Führerschein mit 17" kannst du bereits mit 16 ½ Jahren anfangen. Für die Anmeldung brauchst du die üblichen Unterlagen (s. Anmeldung), sowie den Führerschein und Ausweis deiner gewünschten Begleitpersonen.

  

Was darfst du fahren:

Kraftfahrzeuge:

        bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse

        AM, L sind eingeschlossen

 

Fahrzeugkombinationen:

        auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder

        mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von - Zugfahrzeugen und Anhänger max. 3500 kg beträgt

 

 

Welche Voraussetzungen gelten für dich:

Mindestalter 17 Jahre

Unterlagen zum Führerscheinantrag > Link Download Antrag und was benötigt wird

Bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du nur mit Begleitperson fahren.

 

 

Welche Voraussetzungen gelten für deine Begleitperson:

Mehrere Personen können sich als Begleiter eintragen lassen

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
  • max. 1 Punkt (nach der neuen Punkteregelung seit 2014) im Fahreignungsregister

Hat die vorgesehene begleitende Person zwei Punkte, kann sie ein Fahreignungsseminar bei unserer Partnerfahrschule besuchen, um einen Punkt abzubauen, um dich dann begleiten zu dürfen.

 

 

Ausbildungsdauer

Übungsstunden

Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgegeben

 

Für uns gilt: So viele wie nötig, sowenig als möglich!

 

Sonderfahrten

5 Stunden a 45 Minuten Landstraße

4 Stunden a 45 Minuten Autobahn

3 Stunden a 45 Minuten Dämmerung- / bzw. Nachtfahrt

 

 

 

Bestanden!

Nach dem Bestehen der theoretischen und der praktischen Prüfung, und nach Erreichen des
17. Lebensjahres erhältst du deine Prüfbescheinigung.

 

Sie gilt für Deutschland und Österreich.

 

Die Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, danach ist sie abgelaufen. Ab dem Alter von 18 Jahren darf auch ohne Begleitung gefahren werden. Wird die Prüfungsbescheinigung während der Dreimonatsfrist nicht gegen den Kartenführerschein umgetauscht, besitzt der Jugendliche anschließend keinen gültigen Führerschein mehr. Wer dann ohne Kartenführerschein Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit

 

 

Ca. 4 Wochen vor deinem 18. Geburtstag, kannst deinen „richtigen“ Führerschein beantragen.

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