Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis - bei min. 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine theoretische und praktische Ausbildung vorgeschrieben
Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2
Kraftfahrzeuge
Krafträder auch mit Beiwagen
über 50 cm³ Hubraum
über 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
dreirädrige KFZ über 15 kW (mindestalter 21 Jahre)
Voraussetzung:
Mindestalter 24 Jahre bei direktem Erwerb
Mindestalter 20 Jahre bei min. 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2