Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr, sowie Inhaber der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE müssen eine Grundqualifikation erwerben.
Spätestens alle 5 Jahre müssen gewerblich tätige Kraftfahrer eine Weiterbildung nachweisen können.
Die Weiterbildung besteht aus fünf Einheiten:
Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden á 60 Minuten.
Kontaktieren Sie uns um den für Sie besten Ablauf und Zeitpunkt Ihrer Weiterbildung zu besprechen.