Zugmaschinen

Klasse: T

Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis

Beinhaltet Klassen: AM, L

    

Kraftfahrzeuge

  • Zugmaschinen, mit max. 60 km/h Höchstgeschwindigkeit
    unter 18 Jahre max. 40km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
    bis max. 40 km/h
  • inkl. Anhänger

     

Voraussetzung:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Vorbesitz: -

Klasse: L

Ausbildung und Prüfung: Theorie

Beinhaltet Klassen: -

    

Kraftfahrzeuge

  • Zugmaschinen die für land- o. forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
    mit max. 40km/h
  • bei Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern max. 25 km/h

     

Voraussetzung:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Vorbesitz: -
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