Impressum / AGB

Angaben gemäß § 5 TMG:

Fahrschule Johannes Seidl 

Tuchmacherstraße 6
94501 Aidenbach

 

Inhaber / Verantwortlicher Leiter:

Johannes Seidl

 

Kontakt:

Telefon: 08543 / 1304
Telefax: 08543 / 918741
E-Mail: fahrschule.seidl@t-online.de

USt-ID: DE274792709
Verwaltungsbehörde: Landratsamt Passau

 

 

 

  

 

Haftungsausschluss:

Haftung für Inhalte

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Datenschutz

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

 

Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.
Quelle: erstellt mit dem Impressum-Generator Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) von eRecht24.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule

Ziffer 1
Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.
Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der
auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der
Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden
Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach
Ablauf von sechs Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die
angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die
durch den nach § 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung
des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung
in Textform hinzuweisen.
Eignungsmängel des Fahrschülers
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die
notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der
Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.
Ziffer 2
Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der
Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.
Ziffer 3
Grundbetrag und Leistungen
a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:
Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen
Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung, mit
Ausnahme der Vorstellung zur Prüfung und diese selbst.
Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die
Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu
berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die
Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist
unzulässig.
Entgelt für Fahrstunden und Leistungen
b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:
Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen
sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.
Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist
Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule
unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2
Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine
Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe
von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der
Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe
entstanden.
Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen
c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten:
Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt.
Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart,
erhoben.
Ziffer 4
Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des
Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für
die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und
Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen
Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der
Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der
Forderungen verweigern.
Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung
Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a
Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.
Ziffer 5
Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus
wichtigem Grund gekündigt werden:
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit
Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne
triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils
zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers
verstößt.
Textform der Kündigung
Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
Ziffer 6
Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt
für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung.
Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein
vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (s. Ziffer 5), steht der
Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule,
aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen
Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen
vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels,
aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen
vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln
der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen
Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen
Ausbildung erfolgt.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in
der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist.
Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch
ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der
Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
Ziffer 7
Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte
Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der
Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die
aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder
unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit
nachzuholen oder gutzuschreiben.
Wartezeiten bei Verspätung
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht
länger zu warten; fällt deshalb die Fahrstunde aus, wird sie nicht berechnet. Hat der
Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu
vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich
um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten; fällt sie deshalb
aus, wird sie entsprechend Ziff. 3b Absatz 3 berechnet. Dem Fahrschüler bleibt der
Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe
entstanden.
Ziffer 8
Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:
a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;
b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
Ausfallentschädigung
Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des
Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten,
ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
Ziffer 9
Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle
und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.
Ziffer 10
Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb
gesetzt werden.
Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge
haben.
Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung
Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und
Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich (an geeigneter Stelle)
anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er
die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses
ordungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Ziffer 11
Abschluss der Ausbildung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der
Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges
besitzt (§ 29 FahrlG).
Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss
der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO).
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie
ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er
zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder
anfallender Gebühren verpflichtet.
Ziffer 12
Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland,
oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt,
so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
Ziffer 13
Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige
Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche
Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

© Fahrschule Seidl   •   Partner-Links   •   Impressum   •   Datenschutzerklärung