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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr, sowie Inhaber der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE müssen eine Grundqualifikation erwerben.

Spätestens alle 5 Jahre müssen gewerblich tätige Kraftfahrer eine Weiterbildung nachweisen können.

    

Die Weiterbildung besteht aus fünf Einheiten:

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens, sowie energie- u. umweltschonende Fahrweise
  2. Sozial-Vorschriften für den Güterverkehr und Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
  4. Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleister, Profi Anwendung der Vorschriften
  5. Verbesserung der Fähigkeiten zur Ladungssicherung und Anwendung der Sicherungsvorschriften

    

Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden á 60 Minuten.

   

Kontaktieren Sie uns um den für Sie besten Ablauf und Zeitpunkt Ihrer Weiterbildung zu besprechen.

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